NACHF. Evelyn SCHULZ-RAU

Bestattungen Wilh. Hinsch

Krütz 9, 22955 Hoisdorf

04107 42 43

24 Std. erreichbar

Durch unser Fachwissen und der jahrelangen Erfahrungen sowie ständiger Dienstbereitschaft sind wir in der Lage, Ihnen bei einem Trauerfall schnell und zuverlässig zu helfen.

Was tun im Trauerfall?

Der Trauerfall

Unmittelbare Maßnahmen:

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Dienst bereiten Arzt. Dieser stellt dann die Todesbescheinigung aus. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim wird der Arzt in der Regel vom Pflegepersonal informiert. Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen.. Wir beraten Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Siehe Seite unsere Dienstleistungen.

Sie brauchen folgende Dokumente

Familienstammbuch  (vollständig geführt), da der Gesetzgeber (Standesamt) den Nachweis des Personenstandesverlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.

Personalausweis

Heiratsurkunde/Familienbuch  bei Personen die nach 1958 geheiratet haben. Familienbuchauszüge sind bei dem Standesamt wo man geheiratet hat erhältlich. Bei Geschiedenen ist der Scheidungsvermerk auf demFamilienbuch wichtig oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.

Todesbescheinigung vom Arzt

Geburtsurkunde bei Ledigen mit Elternangabe

Sterbeurkunde falls der Ehepartner bereits verstorben ist.

Wichtig, die oben genannten Urkunden sind als Originale vorzulegen, fremdsprachige Urkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer in deutscher Sprache verfasst und beglaubigt werden. Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen.

Grabdokumente, wenn bereits ein Nutzungsrecht an einer Vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte besteht.

Rentenbescheid / Betriebsrentenbescheid / Versicherungspolicen können vorgelegt werden.

Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie